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„Wann muss das geprüft werden?“ ist die häufigste Frage rund um die UVV-Prüfung. Eine einzige Liste gibt es nicht: Die Fristen ergeben sich aus mehreren Vorschriften, aus den Herstellerangaben und aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Dieser Überblick nennt gängige Richtwerte und erklärt, woran sie hängen.
Wichtig: Die folgenden Werte sind Richtwerte. Verbindlich ist, was im konkreten Betrieb aus Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen und Herstellerangaben folgt.
Je nach Arbeitsmittel verlangt das Regelwerk eine Sachkundige, eine zur Prüfung befähigte Person oder eine Elektrofachkraft. Befähigt sind Personen mit passender Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Kenntnis der Vorschriften. Welche Qualifikation im Einzelfall nötig ist, steht in der jeweiligen Vorschrift oder Betriebsanleitung.
Ist die Frist überschritten, darf das Arbeitsmittel in der Regel nicht weiter verwendet werden, bis die Prüfung nachgeholt ist. Außerdem ist es eine Ordnungswidrigkeit, und im Schadensfall werfen Berufsgenossenschaft und Versicherung die Frage nach den Prüfnachweisen auf. Wer die Frist vorher bemerkt, spart sich diese Situation.
Das eigentliche Problem ist selten die Frist selbst, sondern der Überblick: Dutzende Geräte, unterschiedliche Intervalle, verschiedene Standorte. Eine Liste, die jemand von Hand pflegt, ist der übliche Ausgangspunkt, kommt aber an dieselben Grenzen wie bei der Gefährdungsbeurteilung ohne Excel.
Was dabei hilft: je Gerät ein Prüfintervall, eine Prüfhistorie und der hinterlegte Prüfbericht, dazu eine Erinnerung vor dem Fälligkeitstermin. Genau das bildet SECULIQ in der Betriebsmittelverwaltung ab: Prüfintervall und Prüfhistorie je Gerät, Prüfbericht als Upload, Erinnerung per Mail und im System. Wie die Vorlaufzeit der Erinnerung eingestellt wird, legt jeder Betrieb selbst fest. Mehr zu Fristen und UVV-Prüfungen auf der Seite Prüffristen & UVV, für Handwerksbetriebe auf der Handwerk-Seite.
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